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   BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 92.05   

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https://dejure.org/2006,22878
BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 92.05 (https://dejure.org/2006,22878)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2006 - 7 B 92.05 (https://dejure.org/2006,22878)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 7 B 92.05 (https://dejure.org/2006,22878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Vorliegen der Voraussetzungen einer Restitution im Sinne des Vermögensgesetzes (VermG) bei der Wiederherstellung einer Erbengemeinschaft - Ausschluss einer Restitution zu Gunsten eines einzelnen Miterben wegen rechtlicher ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 92.05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Restitution zugunsten eines einzelnen Miterben wegen rechtlicher Unmöglichkeit ausgeschlossen, wenn der Nachlassgegenstand ohne Schädigung der Erbengemeinschaft aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93; Beschluss vom 7. November 1997 - BVerwG 7 B 370.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 51).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01

    Erbengemeinschaft; Nachlassgrundstück; Eigentumsverzicht; Erbanteil, staatliche

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 92.05
    Zu einer solchen dem Grundsatz der Konnexität widersprechenden Begünstigung kommt es, wenn lediglich ein Erbanteil geschädigt wurde, der mit untergegangenen, aber nicht geschädigten privaten Erbanteilen in Erbengemeinschaft verbunden war; denn die Restitution des Erbanteils setzt eine Wiederherstellung der Erbengemeinschaft voraus, die mangels Schädigung der übrigen privaten Erbanteile nicht möglich ist (Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 4.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 7).
  • BVerwG, 07.11.1997 - 7 B 370.97

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 92.05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Restitution zugunsten eines einzelnen Miterben wegen rechtlicher Unmöglichkeit ausgeschlossen, wenn der Nachlassgegenstand ohne Schädigung der Erbengemeinschaft aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93; Beschluss vom 7. November 1997 - BVerwG 7 B 370.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 51).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 8 B 23.10

    Vereinbarkeit einer Entscheidung mit dem rechtlichen Gehör trotz fehlenden

    Schon das verfahrensfehlerfreie Verneinen einer Schädigung des Erbanteils Eva S. schließt die nach Auffassung des Verwaltungsgerichts erforderliche Schädigung der Erbengemeinschaft als solcher aus, da der Ausnahmefall der Schädigung eines neben volkseigenen Anteilen noch bestehenden privaten Erbanteils ersichtlich nicht vorlag (vgl. den im selben Verfahren ergangenen Beschluss vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 92.05 S. 4 f.).
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